VEREINBARUNG ÜBER EIN MÖBLIERTES ZIMMER
Überlassende: Tabea Krüger, Mainz Nutzer: Cem Arslan, Mainz Zeitraum: 1. November 2026 bis 31. Januar 2027
Überlassen wird das möblierte Zimmer im Haus Kaiserstraße 41 zur Nutzung als Wohnraum. Küche und Bad werden gemeinsam genutzt. Die monatliche Zahlung beträgt 480 € einschließlich Heizung und Internet; Strom wird nach vereinbartem Anteil abgerechnet. Die überlassende Person wohnt selbst im Haus und stellt ein Bett, einen Schreibtisch und einen Schrank bereit.
Der Nutzer erhält einen Schlüssel und meldet Schäden unverzüglich. Übernachtungsgäste sind gelegentlich erlaubt; eine dauerhafte Aufnahme weiterer Personen benötigt vorherige Abstimmung. Am Ende der vereinbarten Zeit werden Zimmer und Inventar gemeinsam geprüft und der Schlüssel zurückgegeben.
Die Bezeichnung „Nutzungsvereinbarung“ entscheidet nicht, ob rechtlich ein Mietvertrag vorliegt. Wohnraumschutz, Befristungsgründe, Kündigungsfristen, Kaution und möblierte Zimmer in der selbst bewohnten Wohnung unterliegen gesetzlichen Regeln. Die tatsächliche Nutzung und Vertragsgestaltung sind vor Abschluss zu prüfen.