LEITFADEN BEI LÄNGERER ARBEITSUNFÄHIGKEIT
Arbeitgeberin: Neckarbogen Design GmbH, Stuttgart Geltungsbereich: alle Beschäftigten
Beschäftigte melden eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer nach den gesetzlichen und betrieblichen Regeln. Diagnosen müssen der Führungskraft nicht mitgeteilt werden. Die Personalstelle verarbeitet nur erforderliche Angaben und begrenzt den Zugriff auf zuständige Personen.
Nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres bietet die Arbeitgeberin ein betriebliches Eingliederungsmanagement an. Die Teilnahme ist freiwillig; Ziele, Beteiligte und Umgang mit Gesundheitsdaten werden vorab erklärt. Eine stufenweise Wiedereingliederung wird mit behandelnder Stelle und Sozialleistungsträger abgestimmt.
Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Urlaub, Kündigungsschutz und BEM sind unterschiedliche Rechtsfragen. Ein BEM ist kein Ersatz für medizinische Beratung und garantiert keinen bestimmten Arbeitsplatz. Gesetzeslage, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und individuelle Situation sind vor Personalmaßnahmen zu prüfen.