VEREINBARUNG NACH EINER MEDIATION
Parteien: Amira Yilmaz und Paul Berger, Freiburg Streitpunkt: Kosten gemeinsamer Renovierungsarbeiten
Amira zahlt bis 15. November 2026 einen Ausgleich von 1.200 € an Paul. Mit vollständigem Zahlungseingang sind die in Anlage 1 aufgeführten Forderungen aus den Renovierungsarbeiten erledigt. Andere Ansprüche und nicht benannte Schäden bleiben unberührt.
Die Parteien halten den Inhalt der Mediation vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Jede Partei erhält eine unterzeichnete Ausfertigung. Bei verspäteter Zahlung stimmen die Parteien zunächst eine kurze Nachfrist ab.
Ein Vergleich nach § 779 BGB sollte den Streitgegenstand, Leistung, Fälligkeit und Umfang der Erledigung klar benennen. Grundstücksübertragung, Arbeitsverhältnisse, Familienrecht oder vollstreckbare Verpflichtungen können zusätzliche Form oder gerichtliche Genehmigung verlangen. Mediationsvertraulichkeit und Verjährung sind gesondert zu prüfen.