VEREINBARUNG ZUR BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Arbeitgeberin: Elbwerk Beratung GmbH, Hamburg Arbeitnehmer: Jonas Feld, Hamburg Vorgesehenes Beendigungsdatum: 31. März 2027
Die Parteien vereinbaren, das Arbeitsverhältnis zu diesem Datum zu beenden. Die Vergütung wird bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vertragsgemäß gezahlt. Offene Urlaubstage werden bis dahin genommen oder nach den gesetzlichen Voraussetzungen abgegolten. Laptop und Zugangskarte werden am letzten Arbeitstag zurückgegeben.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wird nach Abstimmung ausgestellt. Eine Abfindung ist nur geschuldet, wenn Betrag und Fälligkeit ausdrücklich ergänzt werden. Mit dieser Vorlage werden keine unbekannten Ansprüche pauschal erledigt; ein umfassender Ausgleich bedarf klarer, geprüfter Formulierung.
Ein Aufhebungsvertrag muss nach § 623 BGB schriftlich auf Papier geschlossen werden; elektronische Form genügt nicht. Er kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Kündigungsschutz und Sozialleistungen haben. Bedenkzeit und unabhängige Beratung sind vor Unterzeichnung wichtig.