VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG — DEUTSCHLAND
Offenlegende Partei: Nordlicht Sensorik GmbH, Hamburg Empfangende Partei: Elbe Digitalentwicklung GmbH, Lübeck Zweck: Prüfung einer möglichen Entwicklungspartnerschaft
Als vertraulich gelten nicht öffentliche technische Zeichnungen, Quellcode, Preislisten, Produktpläne und Kundendaten, die für diesen Zweck übermittelt werden. Die empfangende Partei verwendet sie nur zur Prüfung der Zusammenarbeit, beschränkt den Zugriff auf beteiligte Personen mit Vertraulichkeitspflicht und schützt die Unterlagen mit angemessenen organisatorischen und technischen Maßnahmen.
Nicht erfasst sind Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden oder unabhängig entwickelt wurden. Eine gesetzlich erforderliche Offenlegung ist auf das notwendige Maß zu beschränken; soweit erlaubt, wird die andere Partei vorher informiert.
Die Pflicht gilt drei Jahre ab der letzten Offenlegung. Geschäftsgeheimnisse sind so lange geschützt, wie sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Auf Anfrage werden Unterlagen zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Diese Vereinbarung überträgt keine Rechte und begründet weder eine Exklusivität noch eine Pflicht, einen Hauptvertrag abzuschließen.