BEGRENZTE WETTBEWERBSABREDE
Auftraggeberin: Kometenwerk GmbH, Berlin Projektpartner: Janis Feld, selbstständiger Berater Projekt: Einführung eines Lagerverwaltungssystems
Während der bis 31. März 2027 vereinbarten Projektlaufzeit vermittelt der Berater keine vertraulichen Angebotsdaten der Auftraggeberin an die zwei in Anlage 1 benannten Wettbewerber. Er darf weiterhin für andere Unternehmen tätig sein, solange dabei keine Geschäftsgeheimnisse offengelegt oder konkrete Interessenkonflikte verschwiegen werden. Eine allgemeine Sperre für die gesamte Logistikbranche wird nicht vereinbart.
Das Verbot endet mit dem Projektabschluss und umfasst keine nachvertragliche Tätigkeit. Vertrauliche Informationen unterliegen unabhängig davon der gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarung. Eine Vertragsstrafe wird nicht pauschal festgesetzt; ein nachweisbarer Schaden und gesetzliche Ansprüche bleiben nach Maßgabe des Rechts vorbehalten.
Bei Beschäftigten gelten für nachvertragliche Wettbewerbsverbote besondere Anforderungen, insbesondere an Dauer, Umfang und Karenzentschädigung; §§ 74 ff. HGB können einschlägig sein. Diese Projektklausel darf nicht als wirksames Mitarbeiterverbot übernommen werden. Die Parteien lassen Status, berechtigtes Interesse und Verhältnismäßigkeit vor Verwendung prüfen.