VEREINBARUNG ZUM SCHUTZ VON KUNDENBEZIEHUNGEN
Arbeitgeberin: Elbwerk Beratung GmbH, Hamburg Arbeitnehmer: Florian Reim, Hamburg Geltungsbereich: direkte Kundenbetreuung im Projekt Nord
Während des Arbeitsverhältnisses nutzt der Arbeitnehmer vertrauliche Kundeninformationen ausschließlich für seine Aufgaben. Für sechs Monate nach dem Ausscheiden verpflichtet er sich, Kunden, mit denen er in den letzten zwölf Monaten maßgeblich gearbeitet hat, nicht gezielt unter Verwendung vertraulicher Informationen abzuwerben. Allgemeine Werbung ohne gezielte Ansprache bleibt unberührt.
Die Regelung untersagt keine berufliche Tätigkeit bei Wettbewerbern und keine Nutzung allgemeiner Fähigkeiten und Kenntnisse. Ausnahmen gelten, wenn der Kunde den Kontakt selbst initiiert oder die Arbeitgeberin schriftlich zustimmt.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote können nach §§ 74 ff. HGB eine Karenzentschädigung und besondere Form voraussetzen. Kundenschutzklauseln können ebenfalls rechtlich kontrolliert werden, insbesondere im Arbeitsverhältnis. Dauer, Kundengruppe, berechtigtes Interesse und Verhältnismäßigkeit sind vor Unterschrift zu prüfen.