MIETVERTRAG ÜBER EINEN AUẞENSTELLPLATZ
Vermieter: Isarhöhe Grundstücks GmbH, München Mieterin: Johanna Eder, München Stellplatz: Nr. 27, Rosenheimer Straße 144
Der Vermieter überlässt der Mieterin den gekennzeichneten Außenstellplatz ab 1. Dezember 2026 zum Abstellen eines zugelassenen Pkw. Die monatliche Miete beträgt 85 € und ist zusammen mit der Wohnraummiete fällig. Der Stellplatz darf nicht als Lagerfläche oder für Reparaturarbeiten genutzt werden; Ladeeinrichtungen benötigen vorherige Zustimmung und eine technische Prüfung.
Die Mieterin erhält einen Zufahrtschip, der bei Vertragsende zurückzugeben ist. Der Vermieter hält Zufahrt und Markierung im üblichen Zustand und informiert über geplante Sperrungen. Für abgestellte Fahrzeuge und Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsregeln; ein pauschaler Ausschluss jeder Haftung wird nicht vereinbart.
Der Vertrag läuft unabhängig vom etwaigen Wohnungsmietvertrag und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Ob Stellplatz und Wohnung rechtlich zusammengehören, hängt von Vertragsschluss und tatsächlicher Gestaltung ab; zwingende Wohnraummietregeln können nicht durch eine Überschrift umgangen werden.