GESELLSCHAFTSVERTRAG EINER GbR
Gesellschafter: Eva Krüger und Nils Hartmann, beide wohnhaft in Dresden Vorhaben: gemeinsamer Betrieb eines Designstudios Beginn: 1. November 2026
Die Gesellschafter verfolgen den beschriebenen Zweck gemeinsam unter der Bezeichnung „Atelier Elbe GbR“. Eva bringt Designleistungen, Nils kaufmännische Organisation ein. Laufende Ausgaben über 1.000 € dürfen nur gemeinsam freigegeben werden; Einzelheiten zu Kontovollmacht und Vertretung werden schriftlich festgehalten. Entscheidungen außerhalb des Tagesgeschäfts treffen beide nach vorheriger Beratung.
Nach Abzug betrieblicher Kosten werden Gewinn und Verlust je zur Hälfte zugerechnet. Monatliche Privatentnahmen sind auf jeweils 1.500 € begrenzt, sofern die Liquidität dies zulässt. Belege und Buchungsübersichten stehen beiden Gesellschaftern zur Verfügung; Steuerberatung und Jahresabschluss werden gemeinsam ausgewählt.
Kündigung, Tod, längere Arbeitsunfähigkeit, Ausschluss und Abfindung sind anhand des BGB, der konkreten Gesellschaftsstruktur und einer belastbaren Bewertungsmethode zu prüfen. Die Parteien klären außerdem, ob eine Eintragung als eGbR, Gewerbeanmeldung und besondere Berufszulassung erforderlich sind. Diese Vereinbarung ersetzt keine Satzung einer GmbH und sollte an die tatsächlich gewählte GbR-Variante angepasst werden.