MITTEILUNG ÜBER GEPLANTE ARBEITEN AN DER GRUNDSTÜCKSGRENZE
Absender: Paul und Vera Busch, Grundstück Flurstück 91/4, Mainz Nachbar: Herr Özdemir, angrenzendes Flurstück 91/5 Geplanter Beginn: 16. November 2026
Wir beabsichtigen, die beschädigte Stützmauer auf unserem Grundstück instand zu setzen. Die Arbeiten finden nach dem beigefügten Lageplan ausschließlich auf unserer Seite statt. Für voraussichtlich zwei Tage wird ein Gerüst im Grenzbereich aufgestellt. Wir bitten um Rückmeldung, ob ein Zugang über Ihr Grundstück erforderlich sein könnte.
Ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin ist am 5. November möglich. Vor Beginn dokumentieren wir den sichtbaren Zustand der angrenzenden Fläche. Schäden, die durch die Arbeiten verursacht werden, melden und prüfen wir unverzüglich. Diese Mitteilung erteilt keine Zustimmung zu einem dauerhaften Betretungs- oder Nutzungsrecht.
Ein britisches „party wall notice“-Verfahren gibt es in Deutschland nicht in gleicher Form. Nachbarrecht, Landesnachbarrechtsgesetz, Baugenehmigung, Grenzabstände und Zugang sind je nach Bundesland und Vorhaben unterschiedlich. Standsicherheit und erforderliche Genehmigungen sind vor Baubeginn fachlich zu klären.