BÜRGSCHAFTSERKLÄRUNG — MUSTER
Bürgin: Sophie Brandt, Hannover Gläubigerin: Leinepark Immobilien GmbH, Hannover Hauptschuldnerin: Atelier Morgen GmbH, Hannover Höchstbetrag: 18.000 €
Die Bürgin übernimmt gegenüber der Gläubigerin eine auf 18.000 € begrenzte Sicherheit für fällige Mietforderungen aus dem Gewerbemietvertrag vom 1. Oktober 2026. Die Sicherheit umfasst keine späteren Mietverträge, Vertragsstrafen oder Forderungen aus anderen Rechtsverhältnissen. Zahlungen der Hauptschuldnerin mindern die gesicherte Forderung und damit den Umfang der Bürgschaft.
Die Bürgschaft endet mit Rückgabe der Mieträume und Ausgleich der bis dahin entstandenen, nachgewiesenen Ansprüche, spätestens jedoch am 31. Dezember 2028. Die Gläubigerin informiert die Bürgin über eine wesentliche Inanspruchnahme und legt eine prüffähige Forderungsaufstellung vor. Ein Verzicht auf gesetzliche Einreden wird nicht vereinbart.
Für eine Bürgschaft gelten besondere Formanforderungen; § 766 BGB sieht grundsätzlich Schriftform vor, während gesetzliche Ausnahmen gesondert geprüft werden müssen. Eine elektronische Unterschrift genügt nicht automatisch. Freiwilligkeit, wirtschaftliche Tragweite, Verbraucherstatus und mögliche Sittenwidrigkeit sind vor Unterzeichnung unabhängig zu beurteilen.