VEREINBARUNG ÜBER EIN VORZEITIGES VERTRAGSENDE
Arbeitgeberin: Mainufer Versand GmbH, Frankfurt am Main Arbeitnehmer: Niklas Roth, Offenbach Bisheriges Vertragsende: 31. März 2027
Die Parteien vereinbaren, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich bereits zum 28. Februar 2027 zu beenden. Zusätzlich zur Vergütung bis zu diesem Datum zahlt die Arbeitgeberin eine einmalige Ausgleichszahlung von 4.200 € brutto mit der letzten Abrechnung. Steuer- und Sozialversicherungsabzüge werden nach den geltenden Regeln vorgenommen.
Urlaubsansprüche, Zeitguthaben, Bonus, Zeugnis und Rückgabe von Arbeitsmitteln werden in Anlage 1 abschließend aufgelistet. Die Zahlung ersetzt nur die dort ausdrücklich bezeichneten Ansprüche. Arbeitslosengeld, Krankenversicherung und Auswirkungen auf andere Leistungen können von der Vereinbarung beeinflusst werden; der Arbeitnehmer kann vor Unterzeichnung unabhängigen Rat einholen.
Ein allgemeines deutsches Recht auf „payment in lieu of notice“ besteht nicht automatisch. Die vorzeitige Beendigung wird erst durch eine wirksame Vereinbarung erklärt; § 623 BGB verlangt grundsätzlich Schriftform mit eigenhändigen Unterschriften. Der Text ist nicht per E-Mail oder Scan abzuschließen.