STELLUNGNAHME ZUM GEPLANTEN BAUVORHABEN
Absenderin: Eva Heller, Grundstück Ahornweg 7, Tübingen An: Stadt Tübingen, Baurechtsamt Vorhaben: Neubau auf Flurstück 221/3
Zu den ausgelegten Plänen nehme ich innerhalb der angegebenen Frist Stellung. Die geplante Zufahrt verläuft unmittelbar neben meinem Schlafzimmerfenster. Ich bitte um Prüfung der Lärmprognose, der vorgesehenen Beleuchtung und der Sichtdreiecke an der Grundstücksausfahrt. Der beigefügte Lageplan markiert die betroffenen Bereiche.
Ich bitte darum, diese Hinweise bei der Entscheidung zu berücksichtigen und mir den Eingang zu bestätigen. Soweit Unterlagen fehlen, bitte ich um Mitteilung, wie ich Einsicht nehmen kann. Diese Stellungnahme behauptet keine abschließende Rechtsverletzung und enthält keine Zustimmung zum Bau.
Einwendungen im Bauleitplan- oder Genehmigungsverfahren haben unterschiedliche Fristen und Rechtswirkungen. Eine private Nachbarstellungnahme ist nicht automatisch ein förmlicher Widerspruch und hemmt keine Frist. Verfahrensart, Auslegungszeitraum, Zuständigkeit, Landesrecht und eigene Rechtsbetroffenheit sind sofort zu prüfen.