FRAGEN VOR DEM KAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG
Interessentin: Lea Schmidt, Freiburg Verkäufer: Dreisam Immobilien GmbH Objekt: Wohnung Nr. 14, Habsburgerstraße 31
Vor Erstellung des Kaufvertrags bitte ich um Auskunft, ob der Verkäuferin Feuchtigkeit, wiederkehrende Wasserschäden oder Mängel an der Heizungsanlage bekannt sind. Bitte stellen Sie außerdem die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlungen, den aktuellen Wirtschaftsplan, den Rücklagenstand und bestehende Beschlüsse zu Sonderumlagen bereit.
Bitte bestätigen Sie, ob die Wohnung vermietet, frei oder mit einem Nutzungsrecht belastet ist. Falls Unterlagen nicht vorliegen, teilen Sie dies bitte ausdrücklich mit. Die Antworten sollen in den Prüfunterlagen dokumentiert und bei Bedarf dem Notariat übergeben werden.
Die Fragen ersetzen keine technische Prüfung und keine Grundbucheinsicht. Verkäuferangaben, Offenbarungspflichten, WEG-Unterlagen, Baulasten, Mietverhältnisse und Gewährleistung sind vor Beurkundung zu prüfen. Der Notar beurkundet den Vertrag, übernimmt aber nicht automatisch die technische oder wirtschaftliche Due Diligence.