ECKPUNKTE FÜR EINEN EHEVERTRAG
Künftige Eheleute: Lara König und Jonas Seidel, München Geplante Eheschließung: 15. Mai 2027
Die Parteien möchten prüfen lassen, ob für ihre Ehe Gütertrennung vereinbart werden soll. Vorhandene Unternehmen, Immobilien, Kredite und geplante Familienzeiten werden in einer vertraulichen Vermögensübersicht dokumentiert. Beide erhalten vollständige Informationen und ausreichend Zeit für unabhängige Beratung.
Diese Eckpunkte regeln noch keinen Zugewinnausgleich, Unterhalt oder Versorgungsausgleich. Die Parteien wünschen insbesondere eine faire Regelung für den Fall, dass eine Person wegen gemeinsamer Kinder ihre Erwerbstätigkeit reduziert. Keine Partei soll auf zwingende Rechte verzichten, ohne Tragweite und mögliche Folgen geprüft zu haben.
Ein Ehevertrag bedarf in Deutschland grundsätzlich notarieller Beurkundung (§ 1410 BGB). Gerichte können ehevertragliche Regelungen bei erheblichen Ungleichgewichten kontrollieren. Vermögenslage, Kinderplanung, Unterhalt, Versorgungsausgleich und steuerliche Folgen müssen vor Beurkundung individuell beraten werden.