ECKPUNKTE FÜR DEN VERKAUF EINER EIGENTUMSWOHNUNG
Verkäuferin: Eva Kern, Leipzig Interessent: Paul Reiter, Leipzig Objekt: Wohnung Nr. 7, Karl-Heine-Straße 21
Die Parteien erwägen einen Kaufpreis von 248.000 €. Zur Wohnung gehören ein Kellerabteil und ein Sondernutzungsrecht am Stellplatz 14. Hausgeld, Rücklagenstand, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Energieausweis und bestehende Beschlüsse werden vor einem Vertragsentwurf bereitgestellt.
Übergabe und Besitzübergang sollen nach Kaufpreiszahlung erfolgen. Lastenfreistellung, bestehende Mietverhältnisse, Inventar, Übergang von Hausgeld und mögliche Sonderumlagen werden im notariellen Vertrag geregelt. Diese Eckpunkte sind unverbindlich und begründen keine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf.
Ein Grundstückskaufvertrag bedarf nach § 311b BGB notarieller Beurkundung. Grundbuch, Teilungserklärung, WEG-Beschlüsse, Finanzierung, Grunderwerbsteuer, Maklerkosten und Gewährleistung sind zu prüfen. Keine Zahlung oder Schlüsselübergabe sollte allein auf Grundlage dieses Entwurfs erfolgen.