VEREINBARUNG ZUR PROBEZEIT
Arbeitgeberin: Morgenrot Technik GmbH, Dresden Arbeitnehmer: Emil Franke, Dresden Arbeitsbeginn: 1. August 2026
Die Parteien vereinbaren, die im Arbeitsvertrag vorgesehene Probezeit einvernehmlich bis zum 31. Januar 2027 fortzuführen. Anlass ist die längere Abwesenheit der betreuenden Führungskraft im September und Oktober. Die regelmäßige Arbeitszeit, Vergütung und übrigen Vertragsbedingungen bleiben unverändert.
Am 15. Dezember findet ein Gespräch mit konkreten Rückmeldungen und Gelegenheit zur Stellungnahme statt. Die Vereinbarung verlängert nicht automatisch gesetzliche Wartezeiten oder Kündigungsfristen und begründet keine Befristung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung während oder nach der Probezeit muss weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Änderungen bedürfen der Unterzeichnung beider Parteien. Die Zulässigkeit und Dauer der Probezeit werden mit Vertrag, Tarifbindung, Ausbildungsrecht und besonderen Schutzrechten abgeglichen. Einseitige Verlängerung oder nachträgliche Änderung der Kündigungsfrist wird nicht erklärt.