VEREINBARUNG ÜBER BEITRÄGE ZU EINER IMMOBILIE
Eingetragene Eigentümerin: Maren Wolf, Freiburg Beitragender Partner: Erik Wolf, Freiburg Objekt: Wohnung, Flurstück 144/8, Freiburg
Maren Wolf ist allein im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen. Erik Wolf hat 40.000 € zu den Erwerbsnebenkosten beigetragen. Die Parteien halten fest, dass dieser Beitrag allein keine Änderung der Grundbucheintragung bewirkt. Sie vereinbaren stattdessen einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch in Höhe des noch offenen Beitrags, der bei Verkauf oder dauerhaftem Auszug nach der beigefügten Berechnungsregel abgerechnet wird.
Laufende Kosten, größere Renovierungen, Belege und Informationsrechte werden getrennt dokumentiert. Weitere Zahlungen gelten nicht automatisch als Schenkung oder Miteigentumsübertragung. Beide Parteien lassen sich unabhängig zu möglichen Familien-, Steuer- und Insolvenzfolgen beraten.
Ein englischer „declaration of trust“ hat im deutschen Grundstücksrecht kein gleichwertiges Standardinstrument. Eigentum und dingliche Rechte richten sich nach Grundbuch und gesetzlichen Formvorschriften. Grundstücksübertragungen oder Verpflichtungen dazu benötigen grundsätzlich notarielle Beurkundung; dieser Entwurf ändert das Grundbuch nicht.