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Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft

Erfasst die Absicht, eine Erbschaft auszuschlagen, und weist auf die formgebundene Erklärung und kurze Frist hin.

Rechtsraum: Deutschland — Erbrecht und BGB

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

ERKLÄRUNG ZUR AUSSCHLAGUNG — VORBEREITUNGSENTWURF

Mögliche Erbin: Lena König, München Erblasser: Friedrich König, verstorben am 14. Oktober 2026 Letzter Wohnsitz: München

Ich beabsichtige, die mir angefallene Erbschaft auszuschlagen. Vor einer Erklärung prüfe ich, ob ich aufgrund Testaments oder gesetzlicher Erbfolge berufen bin, wann ich vom Erbfall und Berufungsgrund erfahren habe und ob bereits eine Annahme erfolgt ist. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nicht ohne rechtliche Beratung veräußert oder verteilt.

Eine Ausschlagung muss gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Ein privater Brief genügt nicht. Die Frist beträgt regelmäßig sechs Wochen, kann aber in bestimmten Fällen abweichen; sie ist sofort anhand der Umstände zu prüfen.

Die Erklärung wirkt grundsätzlich auch für nachrückende Erben und ist nach Fristablauf nicht beliebig rückgängig zu machen. Minderjährige, Auslandsaufenthalt, Testamentskenntnis, Überschuldung und Nachlassverwaltung erfordern besondere Prüfung. Dieser Entwurf ist keine wirksame Ausschlagung.

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