ERKLÄRUNG ZUR AUSSCHLAGUNG — VORBEREITUNGSENTWURF
Mögliche Erbin: Lena König, München Erblasser: Friedrich König, verstorben am 14. Oktober 2026 Letzter Wohnsitz: München
Ich beabsichtige, die mir angefallene Erbschaft auszuschlagen. Vor einer Erklärung prüfe ich, ob ich aufgrund Testaments oder gesetzlicher Erbfolge berufen bin, wann ich vom Erbfall und Berufungsgrund erfahren habe und ob bereits eine Annahme erfolgt ist. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nicht ohne rechtliche Beratung veräußert oder verteilt.
Eine Ausschlagung muss gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden. Ein privater Brief genügt nicht. Die Frist beträgt regelmäßig sechs Wochen, kann aber in bestimmten Fällen abweichen; sie ist sofort anhand der Umstände zu prüfen.
Die Erklärung wirkt grundsätzlich auch für nachrückende Erben und ist nach Fristablauf nicht beliebig rückgängig zu machen. Minderjährige, Auslandsaufenthalt, Testamentskenntnis, Überschuldung und Nachlassverwaltung erfordern besondere Prüfung. Dieser Entwurf ist keine wirksame Ausschlagung.