EINKAUFSBEDINGUNGEN FÜR WAREN
Käuferin: Mainufer Gastronomie GmbH, Frankfurt Lieferant: Südwerk Küchentechnik GmbH, Mannheim
Einzelbestellungen werden erst durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung angenommen. Liefergegenstand, Menge, Preis, Lieferort und Termin ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung. Abweichende Lieferantenbedingungen gelten nur, wenn die Käuferin sie ausdrücklich bestätigt.
Der Lieferant verpackt die Ware transportsicher und informiert unverzüglich über erkennbare Verzögerungen. Die Käuferin prüft die Lieferung zeitnah und zeigt erkennbare Mängel innerhalb der gesetzlichen und vertraglich wirksamen Fristen an. Gefahrenübergang, Eigentumsvorbehalt und Zahlung werden je Bestellung festgelegt.
AGB-Einbeziehung, Vorrangregeln im kaufmännischen Verkehr, Rügeobliegenheit nach § 377 HGB, Produkthaftung und Lieferverzug sind sorgfältig abzustimmen. Pauschale Ausschlüsse von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden sind nicht vorgesehen.