Zurück zu den Mustern

Rahmenvertrag mit einer Personalvermittlungsagentur

Regelt Vermittlungsauftrag, erfolgsabhängige Gebühr, Bewerberdaten und die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung.

Rechtsraum: Deutschland — Personalvermittlung und AÜG

Muster herunterladen

Eine bearbeitbare Microsoft-Word-Version ist auf der interaktiven Seite verfügbar.

Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

RAHMENVERTRAG PERSONALVERMITTLUNG

Arbeitgeberin: Elbpfad Maschinenbau GmbH, Hamburg Agentur: Hanse Personalberatung GmbH, Lübeck Suchauftrag: zwei Servicetechnikerstellen

Die Agentur sucht geeignete Bewerbende und übermittelt Profile nur, wenn die betreffende Person der Weitergabe zugestimmt hat. Die Arbeitgeberin entscheidet eigenständig über Auswahl, Gespräch und Einstellung. Anforderungen dürfen sich nur auf die berufliche Tätigkeit beziehen und müssen diskriminierungsfrei formuliert sein.

Bei Einstellung innerhalb von sechs Monaten nach einer nachweisbaren Vorstellung beträgt das Vermittlungshonorar 20 % des vereinbarten Bruttojahreszielgehalts, zahlbar nach Arbeitsbeginn gegen Rechnung. Wird dieselbe Person bereits aus einer anderen Quelle geführt, informiert die Arbeitgeberin die Agentur binnen fünf Arbeitstagen. Eine Ersatzsuche wird nur bei den im Vertrag klar definierten Fällen angeboten.

Die Agentur schützt Bewerbungsdaten und löscht nicht mehr erforderliche Profile nach Ablauf der vereinbarten Frist. Diese Vermittlung ist keine Arbeitnehmerüberlassung; Personal wird nicht an die Arbeitgeberin verliehen. Sollte die tatsächliche Leistung anders ausgestaltet sein, sind Erlaubnispflicht, AÜG, Gleichbehandlung und Datenschutz neu zu prüfen.

Eine passende Fassung für Ihren Fall erstellen

Eigenes Dokument erstellen