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Zusatzvereinbarung zu mobilem Arbeiten

Vereinbart Arbeitstage außerhalb des Betriebs, technische Ausstattung, Datenschutz und Widerruf.

Rechtsraum: Deutschland — mobiles Arbeiten im Arbeitsverhältnis

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

ZUSATZVEREINBARUNG ZU MOBILEM ARBEITEN

Arbeitgeberin: Uferblick Architektur GmbH, Berlin Arbeitnehmer: Henrik Scholz, Berlin Beginn: 1. Dezember 2026

Der Arbeitnehmer kann nach Abstimmung bis zu zwei Tage pro Woche mobil arbeiten. Die regelmäßige Arbeitsstätte bleibt das Berliner Büro. Präsenztermine und sichere Aufbewahrung von Unterlagen haben Vorrang; Änderungen werden grundsätzlich fünf Arbeitstage vorher abgestimmt. Ein dauerhafter Telearbeitsplatz wird nicht allein durch diese Vereinbarung eingerichtet.

Der Arbeitgeber stellt Laptop und Headset bereit. Arbeitszeit, Pausen und Erreichbarkeit richten sich nach dem Arbeitsvertrag; außerhalb der vereinbarten Zeiten besteht keine ständige Erreichbarkeitspflicht. Vertrauliche Gespräche und Dokumente sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Störungen oder Verlust eines Geräts werden sofort gemeldet.

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeiterfassung, Datenschutz und Mitbestimmung werden nach den geltenden Regeln umgesetzt. Änderungen oder Beendigung der mobilen Arbeit bedürfen einer sachlichen Abstimmung und richten sich nach dieser Vereinbarung. Notwendige Kosten werden nach der gesonderten Richtlinie erstattet; ein pauschaler Verzicht auf gesetzliche Ansprüche wird nicht vereinbart.

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