ZUSATZVEREINBARUNG ZU MOBILEM ARBEITEN
Arbeitgeberin: Uferblick Architektur GmbH, Berlin Arbeitnehmer: Henrik Scholz, Berlin Beginn: 1. Dezember 2026
Der Arbeitnehmer kann nach Abstimmung bis zu zwei Tage pro Woche mobil arbeiten. Die regelmäßige Arbeitsstätte bleibt das Berliner Büro. Präsenztermine und sichere Aufbewahrung von Unterlagen haben Vorrang; Änderungen werden grundsätzlich fünf Arbeitstage vorher abgestimmt. Ein dauerhafter Telearbeitsplatz wird nicht allein durch diese Vereinbarung eingerichtet.
Der Arbeitgeber stellt Laptop und Headset bereit. Arbeitszeit, Pausen und Erreichbarkeit richten sich nach dem Arbeitsvertrag; außerhalb der vereinbarten Zeiten besteht keine ständige Erreichbarkeitspflicht. Vertrauliche Gespräche und Dokumente sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Störungen oder Verlust eines Geräts werden sofort gemeldet.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeiterfassung, Datenschutz und Mitbestimmung werden nach den geltenden Regeln umgesetzt. Änderungen oder Beendigung der mobilen Arbeit bedürfen einer sachlichen Abstimmung und richten sich nach dieser Vereinbarung. Notwendige Kosten werden nach der gesonderten Richtlinie erstattet; ein pauschaler Verzicht auf gesetzliche Ansprüche wird nicht vereinbart.