RICHTLINIE FÜR MOBILES ARBEITEN
Unternehmen: Fährblick Beratung GmbH, Kiel Geltungsbereich: Beschäftigte mit geeigneter Tätigkeit Stand: 27. Oktober 2026
Mobiles Arbeiten wird vorab mit der Führungskraft vereinbart; ein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice wird durch diese Richtlinie nicht begründet. Arbeitszeit, Pausen und Erreichbarkeit richten sich nach dem Vertrag und dem Arbeitszeitgesetz. Beschäftigte erfassen Beginn, Ende und Pausen im betrieblichen System und melden technische Ausfälle unverzüglich.
Geschäftliche Geräte sind mit Bildschirmsperre und aktuellen Sicherheitsupdates zu verwenden. Vertrauliche Gespräche finden so statt, dass Dritte nicht mithören können. Ausdrucke und Datenträger werden sicher verwahrt; private Geräte oder offene WLAN-Netze dürfen nur nach den IT-Sicherheitsregeln genutzt werden.
Der Arbeitgeber prüft Gefährdungen und informiert über ergonomische Anforderungen. Bei einem festen Telearbeitsplatz können zusätzliche Pflichten gelten. Erreichbarkeit außerhalb vereinbarter Arbeitszeit wird nicht erwartet. Mitbestimmungsrechte, Datenschutz, Arbeitszeiterfassung und individuelle Vereinbarungen gehen dieser allgemeinen Richtlinie vor.