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Richtlinie für mobiles Arbeiten und Homeoffice

Beschreibt Antrag, Erreichbarkeit, Geräte, Datenschutz und Arbeitsschutz bei mobiler Arbeit.

Rechtsraum: Deutschland — mobiles Arbeiten und Arbeitsschutz

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

RICHTLINIE FÜR MOBILES ARBEITEN

Unternehmen: Fährblick Beratung GmbH, Kiel Geltungsbereich: Beschäftigte mit geeigneter Tätigkeit Stand: 27. Oktober 2026

Mobiles Arbeiten wird vorab mit der Führungskraft vereinbart; ein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice wird durch diese Richtlinie nicht begründet. Arbeitszeit, Pausen und Erreichbarkeit richten sich nach dem Vertrag und dem Arbeitszeitgesetz. Beschäftigte erfassen Beginn, Ende und Pausen im betrieblichen System und melden technische Ausfälle unverzüglich.

Geschäftliche Geräte sind mit Bildschirmsperre und aktuellen Sicherheitsupdates zu verwenden. Vertrauliche Gespräche finden so statt, dass Dritte nicht mithören können. Ausdrucke und Datenträger werden sicher verwahrt; private Geräte oder offene WLAN-Netze dürfen nur nach den IT-Sicherheitsregeln genutzt werden.

Der Arbeitgeber prüft Gefährdungen und informiert über ergonomische Anforderungen. Bei einem festen Telearbeitsplatz können zusätzliche Pflichten gelten. Erreichbarkeit außerhalb vereinbarter Arbeitszeit wird nicht erwartet. Mitbestimmungsrechte, Datenschutz, Arbeitszeiterfassung und individuelle Vereinbarungen gehen dieser allgemeinen Richtlinie vor.

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