MIETERHÖHUNGSVERLANGEN NACH § 558 BGB
Vermieterin: Mainblick Wohnen GmbH, Frankfurt am Main Mieter: Jan Keller, Frankfurt am Main Wohnung: 62 m², Bornheimer Landstraße 77
Die Nettokaltmiete beträgt derzeit 690 € monatlich. Die Vermieterin verlangt ab 1. Februar 2027 eine Erhöhung auf 735 €. Als Begründung dient der Frankfurter Mietspiegel 2026, Tabellenfeld C2; Einordnung, Baujahr, Wohnlage und Ausstattungsmerkmale sind im beigefügten Berechnungsblatt dargestellt.
Bitte prüfen Sie die Angaben. Ihre Zustimmung kann bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang erklärt werden; bei Zustimmung wird die erhöhte Miete ab dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt fällig. Sie müssen nicht ungeprüft unterschreiben und können Einwendungen zur Wohnfläche, Ausstattung oder Vergleichsmiete mitteilen.
Kappungsgrenze, Wartefristen, örtliche Verordnungen, Mietpreisbremse und formelle Begründung sind vor Versand zu prüfen. Die verlangte Miete darf die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten. Dieses Muster ersetzt keine örtliche Mietspiegelberechnung und ist keine Aufforderung zur sofortigen Zahlung des Erhöhungsbetrags.