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Ratenzahlungsvereinbarung für Mietrückstände

Vereinbart einen klaren Zahlungsplan und lässt Einwendungen gegen die Forderungsberechnung ausdrücklich offen.

Rechtsraum: Deutschland — Mietforderungen und BGB

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

RATENZAHLUNGSVEREINBARUNG FÜR MIETRÜCKSTÄNDE

Vermieterin: Elsterbogen Wohnen GmbH, Leipzig Mieter: Tobias Kranz, Leipzig Abgestimmter Rückstand: 1.200 €

Die Parteien vereinbaren, dass der unstreitige Rückstand in vier Monatsraten zu je 300 € zusätzlich zur laufenden Miete gezahlt wird. Die erste Rate ist am 5. November 2026, die weiteren jeweils am dritten Werktag der Folgemonate fällig. Zahlungen werden zuerst auf die älteste offene Hauptforderung verrechnet, soweit keine zwingende Regel entgegensteht.

Die Vermieterin bestätigt den Zahlungseingang jeder Rate. Eine vorzeitige Zahlung ist jederzeit möglich. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nimmt der Mieter vor Fälligkeit Kontakt auf; eine Änderung des Plans bedarf einer schriftlichen Bestätigung. Die Parteien behalten Einwendungen gegen nicht aufgeführte Forderungen vor.

Der Plan ist keine Kündigung und kein Verzicht auf gesetzliche Rechte. Mietrückstände können unter Umständen Kündigungsfolgen auslösen; Ratenabsprachen beseitigen diese nicht automatisch. Forderungshöhe, Zugang, Schonfrist, Sozialleistungsanträge und etwaige Mängelrechte sind bei jedem Schritt gesondert zu prüfen.

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