VEREINBARUNG ÜBER EINEN ZUFAHRTSWEG
Eigentümerin Weggrundstück: Birgit Frank, Flurstück 51/2, Regensburg Begünstigter Nachbar: Leon Schuster, Flurstück 51/3
Der Begünstigte darf den 3 Meter breiten, im Lageplan gelb markierten Weg zu Fuß und mit einem Pkw zur Erreichung seines Grundstücks nutzen. Parken, Abstellen von Anhängern und gewerbliche Lieferverkehre sind nicht umfasst. Zugang für Rettungsdienste bleibt unberührt.
Beide Parteien halten den Weg frei. Unterhaltungskosten werden nach Nutzung getragen; notwendige Arbeiten werden mindestens zehn Tage vorher abgestimmt, außer bei Gefahr im Verzug. Schäden werden fotografisch dokumentiert und von der verursachenden Partei nachgewiesen ersetzt.
Diese schuldrechtliche Vereinbarung wirkt nicht automatisch gegenüber späteren Grundstückserwerbern. Für ein dauerhaftes dingliches Wegerecht sind Inhalt, Bewilligung, notarielle Form und Grundbucheintragung gesondert zu klären. Baulasten, kommunale Zufahrtsregeln, Leitungen und bestehende Rechte Dritter müssen vor Vollzug geprüft werden.