VEREINBARUNG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG
Arbeitgeberin: Elbquell Handel GmbH, Magdeburg Arbeitnehmerin: Alina Faber, Magdeburg Beginn: 1. Januar 2027
Die Arbeitnehmerin beantragt, monatlich 150 € ihres künftigen Bruttoentgelts über den in Anlage 1 benannten Durchführungsweg in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Die Arbeitgeberin prüft den Antrag, richtet die Abrechnung ein und informiert über die Auswirkungen auf Nettoentgelt und Sozialversicherung. Ein Versicherungsvertrag kommt erst mit Annahme durch den Versorgungsträger zustande.
Der Arbeitgeberzuschuss, Kosten, Anlageoptionen, Bezugsrechte und Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel richten sich nach Betriebsrentengesetz, Tarifvertrag und Versorgungsordnung. Die Arbeitnehmerin erhält die Vertragsunterlagen und kann Fragen an die Personalstelle richten. Änderungen des Umwandlungsbetrags werden mit angemessener Vorlaufzeit beantragt.
Diese Vereinbarung ist keine britische „salary sacrifice“-Steuerregelung. Entgeltumwandlung in Deutschland unterliegt dem BetrAVG und weiteren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grenzen. Mindestlohn, Pfändungen, Auswirkungen auf andere Leistungen und vorhandene Versorgungszusagen sind vor Umsetzung zu prüfen.