VEREINBARUNG ÜBER EINEN BEFRISTETEN EINSATZ
Arbeitgeberin: Mainbogen Handel GmbH, Würzburg Aufnehmende Gesellschaft: Rheinbogen Logistik GmbH, Mainz Arbeitnehmerin: Elif Yilmaz Einsatzzeit: 1. Januar bis 30. Juni 2027
Die Arbeitnehmerin unterstützt das Lagerprojekt in Mainz an zwei Tagen pro Woche. Ihr Arbeitsvertrag und die Vergütung bleiben bei der Arbeitgeberin; die aufnehmende Gesellschaft koordiniert nur die täglichen Projektaufgaben und Arbeitssicherheit. Urlaub, Krankmeldungen, Leistungsbeurteilung und disziplinarische Entscheidungen bleiben bei der Arbeitgeberin.
Reisekosten werden nach der beigefügten Richtlinie erstattet. Beide Unternehmen stimmen Arbeitszeit, Unterweisung, Zugang zu Systemen und Unfallmeldungen ab. Personaldaten werden nur zwischen benannten Stellen und mit klarer Rechtsgrundlage ausgetauscht. Der Einsatz endet automatisch zum vereinbarten Termin; eine Verlängerung braucht eine schriftliche Vereinbarung mit der Arbeitnehmerin.
Die Parteien prüfen, ob die tatsächlichen Weisungsstrukturen eine Arbeitnehmerüberlassung darstellen und ob dafür eine Erlaubnis nach dem AÜG erforderlich ist. Die Vertragsbezeichnung entscheidet nicht. Betriebsrat, Arbeitsschutz und Datenschutz werden nach den gesetzlichen und betrieblichen Regeln beteiligt.