VORLÄUFIGE VEREINBARUNG FÜR DIE TRENNUNGSZEIT
Eheleute: Nina und Markus Frank, Karlsruhe Getrennt lebend seit: 1. Oktober 2026 Gemeinsame Kinder: Lina (2017) und Emil (2020)
Nina bleibt zunächst in der bisherigen Wohnung; Markus zieht bis 15. November aus. Beide zahlen laufende Haushaltskosten entsprechend ihrem Einkommen. Die Kinder verbringen Montag bis Donnerstag bei Nina und jedes zweite Wochenende bei Markus; Abweichungen werden einvernehmlich und am Wohl der Kinder orientiert abgestimmt.
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Hausrat, Konten, Vermögen und Kredite werden mit dieser vorläufigen Vereinbarung nicht abschließend geregelt. Wesentliche Änderungen werden schriftlich festgehalten. Beide Eltern informieren einander über Gesundheit, Schule und dringende Entscheidungen der Kinder.
Vereinbarungen zu Scheidungsfolgen können besondere Formvorschriften, notarielle Beurkundung und gerichtliche Kontrolle erfordern. Unterhalt, Versorgungsausgleich, Immobilien und Sorge sind individuell zu prüfen. Eine private Absprache darf Kindeswohl und zwingende Rechte nicht ausschließen.