EINWENDUNGEN GEGEN DIE BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG
Mieter: Kai Lorenz, Dresden Vermieterin: Elbflorenz Wohnen GmbH Abrechnungszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2025
Ich habe die Abrechnung vom 30. September 2026 erhalten. Die Position „Hausreinigung“ beträgt 480 € und ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Bitte ermöglichen Sie mir Einsicht in die zugrunde liegenden Rechnungen, Leistungsnachweise und den angewandten Verteilerschlüssel. Bis zur Belegeinsicht kann ich die Position nicht abschließend prüfen.
Ich behalte mir weitere Einwendungen nach Prüfung der Belege vor. Die ausgewiesene Nachforderung zahle ich bis zur Klärung nicht als Anerkennung der Richtigkeit. Bitte bestätigen Sie einen Termin oder stellen Sie zulässige Belegkopien gegen Erstattung angemessener Kosten bereit.
Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung sind nach § 556 Abs. 3 BGB grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang mitzuteilen; Ausnahmen können gelten. Abrechnungsfrist, Umlagevereinbarung, Wirtschaftlichkeit und Belege sind einzeln zu prüfen. Dieses Schreiben ersetzt keine vollständige Prüfung der Abrechnung.