VEREINBARUNG ZUR NUTZUNG EINER DIENSTWOHNUNG
Arbeitgeberin: Heideblick Pflege GmbH, Lüneburg Beschäftigter: Jonas Kern, Lüneburg Wohnung: Einzelapartment im Gebäude Am Wald 4
Die Arbeitgeberin überlässt dem Beschäftigten die möblierte Wohnung ab 1. Dezember 2026, solange er als Hausmeister im Objekt tätig ist. Das monatliche Nutzungsentgelt beträgt 390 € einschließlich Heizung und Wasser. Strom wird nach Zählerstand abgerechnet. Die Wohnung darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden.
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses informieren die Parteien einander unverzüglich und stimmen die Rückgabe unter Beachtung der gesetzlichen Fristen ab. Schlüssel, Inventar und Zustand werden protokolliert. Kündigung, Räumung und Versorgung dürfen nicht eigenmächtig durchgesetzt werden.
Die Bezeichnung „Dienstwohnung“ entscheidet nicht allein über die rechtliche Einordnung. Wohnraummietrecht, Kündigungsschutz, Sachbezug, Arbeitsvertrag und tatsächlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit sind zu prüfen. Gesetzliche Räumungs- und Fristregeln bleiben unberührt.