AUFHEBUNGSVEREINBARUNG
Arbeitgeberin: Morgenfeld Logistik GmbH, Kassel Arbeitnehmer: Paul Richter, Fulda Vereinbartes Beendigungsdatum: 31. Januar 2027
Die Parteien beenden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zum genannten Datum. Bis dahin wird das Grundgehalt von 3.800 € brutto monatlich weitergezahlt. Offene Urlaubstage und Zeitguthaben werden in einer beigefügten Abrechnung beziffert. Der Arbeitnehmer wird ab 1. Dezember 2026 unter Fortzahlung der Vergütung widerruflich freigestellt; anderweitiger Verdienst wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt.
Der Arbeitgeber stellt ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis mit der vereinbarten Tätigkeitsbeschreibung aus. Laptop, Schlüssel und Unterlagen sind bis 3. Dezember zurückzugeben. Die Parteien bestätigen keine weitergehenden Ansprüche, soweit sie nicht ausdrücklich genannt sind; zwingende Ansprüche und unbekannte Rechte werden nicht pauschal aufgehoben.
Eine Vereinbarung zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich schriftlich mit eigenhändigen Unterschriften geschlossen werden (§ 623 BGB); elektronische Form reicht nicht. Ein Aufhebungsvertrag kann Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und Sperrzeit haben. Die Arbeitnehmerin erhält Gelegenheit, unabhängigen Rat einzuholen, bevor sie unterschreibt.