VEREINBARUNG ÜBER VIRTUELLE BETEILIGUNG
Arbeitgeberin: Morgenlicht Software GmbH, Berlin Arbeitnehmerin: Selma Roth, Potsdam Zuteilung: 1.000 virtuelle Einheiten
Die virtuellen Einheiten vermitteln keine Geschäftsanteile, Stimmrechte oder Gesellschafterstellung. Ein möglicher Zahlungsanspruch entsteht nur bei einem in Anlage 1 definierten Liquiditätsereignis und nach Erfüllung der dort beschriebenen Bedingungen. Der Referenzwert beträgt 10 € je Einheit; Berechnungsformel, Verwässerung und Rang sind vollständig in der Planordnung festzulegen.
Die Einheiten vesten über vier Jahre mit einem einjährigen Cliff; 25 % werden nach zwölf Monaten und danach monatlich anteilig unverfallbar. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden unverfallbare und noch nicht gevestete Einheiten nach einer gesonderten, transparenten Regel behandelt. Der Arbeitgeber informiert über Ereignisse, die die Berechnung wesentlich verändern.
Diese Regelung ist keine britische EMI-Option und überträgt keine realen Anteile. Steuer- und Sozialversicherungsfolgen, Gleichbehandlung, Bilanzierung und gesellschaftsrechtliche Grenzen sind vor Einführung individuell zu prüfen. Es wird weder ein Unternehmenswert noch ein späterer Auszahlungsbetrag garantiert.