ECKPUNKTE ZUR VERPFÄNDUNG VON GMBH-ANTEILEN
Verpfänderin: Mara Feld, Berlin Pfandgläubiger: Mainblick Beteiligungs GmbH, Frankfurt Gesellschaft: Kometenwerk Software GmbH
Die Parteien erwägen, die Geschäftsanteile Nr. 12.001 bis 15.000 zur Sicherung eines Darlehens von 100.000 € zu verpfänden. Die Sicherheit soll nur die im Darlehensvertrag bezeichneteten Forderungen einschließlich vereinbarter Zinsen und Kosten sichern. Nach vollständiger Rückzahlung ist sie freizugeben.
Die Pfandgläubigerin darf Stimmrechte nicht ohne gesonderte Vereinbarung ausüben und muss die Verpfänderin über drohende Verwertung informieren. Verwertung soll erst nach Fälligkeit und angemessener Gelegenheit zur Heilung erfolgen, soweit gesetzlich zulässig.
Verpfändung von GmbH-Anteilen kann notarieller Form und Zustimmung nach Satzung unterliegen. Rang, Gesellschafterliste, Vorkaufsrechte, Verwertung, Insolvenz und steuerliche Folgen sind vor Beurkundung zu prüfen. Diese Eckpunkte begründen noch kein Pfandrecht.