GESSELLSCHAFTERVEREINBARUNG — DEUTSCHLAND
Gesellschaft: Havelwerk GmbH, Potsdam Gesellschafter: Lena Vogt (60 %) und Mehmet Arslan (40 %) Geschäftszweck: Entwicklung von Energiemanagement-Software
Die Gesellschafter tauschen monatlich einen kurzen Finanz- und Projektbericht aus. Entscheidungen, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder Gesetz einem Gesellschafterbeschluss vorbehalten sind, werden ausschließlich in der dort vorgesehenen Form getroffen. Für zusätzliche interne Zustimmungsvorbehalte gilt die beigefügte Liste; sie ersetzt weder die Satzung noch gesetzliche Zuständigkeiten.
Jede Partei legt Interessenkonflikte offen und nutzt vertrauliche Informationen nur für die Gesellschaft. Ausschüttungen setzen einen wirksamen Beschluss und ausreichendes ausschüttungsfähiges Vermögen voraus. Neue Finanzierungen, Verwässerungsschutz und weitere Einlagen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Eine Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen und bereits die Verpflichtung dazu können notarielle Form erfordern. Vorkaufs- oder Mitverkaufsrechte gelten nur, soweit sie wirksam vereinbart und mit Satzung und Gesetz vereinbar sind. Änderungen des Gesellschaftsvertrags müssen gesondert beschlossen und notariell beurkundet werden. Diese Vereinbarung ist deshalb vor Unterzeichnung mit der notariellen Satzung und der geplanten Transaktion abzugleichen.