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Sponsoringvertrag für eine lokale Kulturveranstaltung

Ordnet Geldleistung, Sichtbarkeit, Nachweise und Ausfallregeln für eine Veranstaltung.

Rechtsraum: Deutschland — Sponsoring und Veranstaltungsrecht

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

SPONSORINGVERTRAG

Veranstalter: Kulturbrücke e.V., Potsdam Sponsorin: Havelland Druck GmbH, Brandenburg an der Havel Veranstaltung: „Licht am Wasser“, 12.–13. Juni 2027

Die Sponsorin zahlt 5.000 €; der Veranstalter nennt sie als Hauptpartnerin auf der Website, im Programmheft und auf zwei Bühnenbannern. Logos müssen bis 15. April in den vereinbarten Dateiformaten vorliegen. Weitere Werbeflächen, Produktverkäufe oder Exklusivität sind nicht enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Der Veranstalter organisiert Genehmigungen, Sicherheitskonzept, Versicherungen und Abrechnung der Veranstaltung. Er darf keine politischen oder produktbezogenen Aussagen im Namen der Sponsorin veröffentlichen. Die Sponsorin stellt nur freigegebene Werbemittel bereit und bestätigt, dass sie die Nutzungsrechte daran besitzt.

Fällt die Veranstaltung aus, informieren sich die Parteien sofort und stimmen Ersatztermin oder anteilige Rückzahlung entsprechend den bereits erbrachten Leistungen und nicht rückholbaren Kosten ab. Für Foto- und Videoaufnahmen werden erforderliche Einwilligungen und Informationspflichten gesondert organisiert. Steuerliche Behandlung und mögliche Gemeinnützigkeitsfolgen prüft der Verein vor Zahlung.

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