AUFTRAG ZUR GRENZFESTSTELLUNG
Auftraggeberin: Miriam Stahl, Freiburg Vermessungsstelle: Vermessungsbüro Kern, Freiburg Grundstück: Flurstück 211/8, Gemarkung Freiburg
Ich beauftrage die Prüfung und örtliche Feststellung der gemeinsamen Grenze zum Flurstück 211/9. Vor Beginn bitte ich um eine schriftliche Kostenschätzung sowie Mitteilung, welche Nachbarn und Unterlagen benötigt werden. Vor Ort erkennbare Grenzzeichen sollen dokumentiert und nicht eigenmächtig verändert werden.
Die Vermessungsstelle informiert mich, falls eine hoheitliche Katastervermessung erforderlich ist oder der Auftrag zusätzliche Leistungen auslösen würde. Gebühren und notwendige Auslagen werden nachvollziehbar ausgewiesen. Das Ergebnis soll in einem Plan und einem kurzen Erläuterungsbericht bereitgestellt werden.
Vermessungsbefugnis, Verfahrensform und Gebühren richten sich nach Landesrecht. Eine private Skizze ersetzt keine amtliche Grenzfeststellung. Zustimmung der Nachbarn, Zutritt, Datenschutz und mögliche Grenzstreitigkeiten sind vor Ort zu klären.