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Vereinbarung über die Vermittlung und Betreuung einer Künstlerin

Regelt Vermittlungsgebiet, Provision, Auftragsfreigabe und Kündigung einer Künstlervertretung.

Rechtsraum: Deutschland — Vermittlungs- und Vertragsrecht

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

VEREINBARUNG ÜBER KÜNSTLERVERTRETUNG

Agentur: Elbformat Kultur GmbH, Hamburg Künstlerin: Mira Fuchs, Bremen Geltungsbereich: Vermittlung von Live-Auftritten in Deutschland

Die Agentur vermittelt Auftrittsmöglichkeiten und unterstützt bei Terminabstimmung und Vertragsverhandlung. Sie darf keinen Auftritt im Namen der Künstlerin verbindlich zusagen, bevor diese schriftlich zugestimmt hat. Die Künstlerin bleibt für künstlerische Inhalte und eigene Steuern verantwortlich.

Für tatsächlich vermittelte und bezahlte Auftritte erhält die Agentur 15 % des Nettohonorars. Reisekosten und Fremdleistungen werden separat abgerechnet. Exklusivität gilt nur für die bezeichneten Auftritte und zwölf Monate; bestehende Kontakte sind in Anlage 1 ausgenommen.

Vermittlungserlaubnis, Arbeitnehmerüberlassung, Künstlersozialabgabe, Urheberrechte, Datenschutz und Kündigungsfolgen sind zu prüfen. Provisionen dürfen nur auf klar definierte Einnahmen erhoben werden. Der Vertrag begründet keine Vertretungsmacht für andere Geschäfte.

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