EINWENDUNG GEGEN DIE KAUTIONSABRECHNUNG
Ehemaliger Mieter: Fabian Koch, Freiburg Vermieterin: Dreisam Wohnen GmbH Wohnung: Gartenstraße 14, Rückgabe am 30. September 2026
Ihre Abrechnung vom 18. Oktober zieht 520 € für Malerarbeiten ab. Im Übergabeprotokoll ist lediglich ein kleiner Kratzer im Flur vermerkt; die beigefügte Rechnung betrifft eine vollständige Renovierung der Wohnung. Bitte erläutern Sie, welche konkrete Beschädigung diesen Betrag verursacht haben soll, und übersenden Sie den Nachweis der tatsächlich erforderlichen Kosten.
Bitte zahlen Sie den unstreitigen Kautionsrest von 1.780 € bis 10. November aus. Für die noch offene Betriebskostenabrechnung kann ein angemessener, nachvollziehbarer Betrag zurückbehalten werden; bitte benennen Sie dessen Berechnung und geplanten Abrechnungstermin.
Normale Abnutzung begründet regelmäßig keinen Schadensersatz. Wirksame Renovierungsklausel, Zustand bei Einzug, Beweislast, Kautionsanlage und Verjährung sind anhand von Vertrag und Protokoll zu prüfen. Dieses Schreiben ist kein Verzicht auf weitere Ansprüche.