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Vereinbarung zur Übertragung einer deutschen Marke

Bezeichnet Marke, Registerangaben, Umfang der Rechte und Mitwirkung bei der Registerumschreibung.

Rechtsraum: Deutschland — Markengesetz

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

VEREINBARUNG ZUR ÜBERTRAGUNG EINER MARKE

Bisherige Inhaberin: Isar Labs GmbH, München Erwerber: Alpenblick Produkte GmbH, Rosenheim Marke: „ALPENFUNK“, DPMA-Registernummer 30 2024 118 771

Die Inhaberin überträgt dem Erwerber mit Wirkung zum 1. Dezember 2026 die bezeichnete Marke für sämtliche eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Der Kaufpreis beträgt 18.000 € und wird gegen Unterzeichnung gezahlt. Die Übertragung umfasst die zugehörigen Markenrechte, nicht jedoch Firmenanteile oder andere Kennzeichen, sofern diese nicht in Anlage 1 aufgeführt sind.

Die Inhaberin bestätigt, dass ihr keine laufenden Lizenzverträge bekannt sind, die nicht in der Anlage offengelegt wurden. Beide Parteien wirken an der Aktualisierung des Markenregisters mit. Der Erwerber prüft Bestand, Schutzumfang, Verlängerung und mögliche Widerspruchs- oder Löschungsverfahren.

Die Markenübertragung ist nach deutschem Recht grundsätzlich ohne notarielle Beurkundung möglich, sollte aber schriftlich klar dokumentiert und beim DPMA angezeigt werden. Rechteketten, EU-Marken, internationale Registrierungen, Lizenzen und steuerliche Behandlung sind gesondert zu prüfen.

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