VEREINBARUNG ÜBER EINE BERUFLICHE WEITERBILDUNG
Arbeitgeberin: Rheinbogen Handel GmbH, Bonn Arbeitnehmer: Timo Beck, Bonn Kurs: Fachwirt Logistik, Beginn 1. Februar 2027
Die Arbeitgeberin übernimmt Kursgebühren bis 4.800 € und stellt den Arbeitnehmer an sechs Prüfungstagen bezahlt frei. Der Arbeitnehmer informiert über Termine und reicht nach Abschluss eine Teilnahmebestätigung ein. Ein erfolgreicher Abschluss wird nicht garantiert.
Eine Rückzahlung kann nur nach einer gesondert geprüften, angemessenen und transparenten Vereinbarung in Betracht kommen. Sie darf nicht allein deshalb verlangt werden, weil das Arbeitsverhältnis durch Kündigung der Arbeitgeberin endet oder die Fortbildung keinen verwertbaren Vorteil vermittelt. Betrag und Bindungsdauer müssen mit dem Nutzen der Qualifikation verhältnismäßig sein.
Rückzahlungsklauseln unterliegen im Arbeitsverhältnis strenger AGB-Kontrolle. Kündigungsgrund, abgestufte Abschmelzung, Fortbildungsdauer und tatsächliche Kosten sind rechtlich zu prüfen. Diese Vereinbarung allein begründet keine pauschale Rückzahlungspflicht.