MITTEILUNG ZUM GEPLANTEN ÜBERGANG
Bisherige Arbeitgeberin: Leuchtbogen Pflege GmbH, Dresden Vorgesehene Erwerberin: Elbpflege Dienste GmbH, Pirna Vorgesehener Stichtag: 1. März 2027
Der ambulante Pflegedienst Ost soll auf die Erwerberin übergehen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB grundsätzlich mit den Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über. Betriebszugehörigkeit, Vergütung und bestehende Vertragsbedingungen werden nicht allein durch den Wechsel neu vereinbart.
Die Erwerberin plant zunächst keine Änderung von Einsatzgebiet oder Dienstplan. Eine geplante Maßnahme ist die Zusammenführung der Rufbereitschaft; ihre Auswirkungen werden in Anlage 1 erläutert. Für Fragen steht die Personalstelle bis 15. Februar zur Verfügung. Der Betriebsrat wird nach den geltenden Beteiligungsregeln informiert.
Dieses Kurzschreiben ersetzt keine vollständige gesetzliche Unterrichtung. Identität des Erwerbers, Grund, Zeitpunkt, Folgen, Maßnahmen und mögliche Widerspruchsrechte müssen richtig und vollständig erläutert werden. Für die individuelle Widerspruchsfrist gelten besondere Form- und Fristregeln; Beschäftigte sollten vor einer Erklärung unabhängigen Rat einholen.