BESCHWERDE ZUR PAUSCHALREISE
Reisende: Miriam Wolf, Karlsruhe Veranstalter: Rheinblick Reisen GmbH Reise: Buchungsnummer RB-8821, 3.–10. Oktober 2026
Gebucht war ein Zimmer mit Balkon und seitlichem Meerblick. Tatsächlich erhielten wir ein Zimmer ohne Balkon im Erdgeschoss. Die Reiseleitung wurde am Anreisetag informiert; Fotos und die schriftliche Meldung sind beigefügt. Ein Zimmerwechsel war während des Aufenthalts nach Auskunft des Hotels nicht möglich.
Bitte teilen Sie mit, wie Sie die Abweichung bewerten und welche Abhilfe oder Minderung Sie anbieten. Ich bitte um Antwort bis 20. November. Belege zu zusätzlichen Aufwendungen reiche ich bei Bedarf nach.
Mängelanzeige, Abhilfeverlangen, Minderung und Schadensersatz bei Pauschalreisen richten sich nach §§ 651a ff. BGB. Anspruchsvoraussetzungen und Fristen hängen von Vertrag, Kenntnis und konkreter Beeinträchtigung ab. Eine verspätete Beschwerde kann die Durchsetzung erschweren; diese Vorlage ersetzt keine rechtliche Prüfung.