INFORMATION ÜBER EINEN GEPLANTEN BETRIEBSÜBERGANG
Bisheriger Inhaber: Stadtfeld Pflege GmbH, Halle Vorgesehene Erwerberin: Saalehilfe Dienste GmbH, Leipzig Geplanter Übergang: 1. Februar 2027
Der Bereich „Ambulante Pflege Nord“ soll mit den dazugehörigen Arbeitsmitteln auf die Erwerberin übergehen. Bei einem Betriebsübergang gehen Arbeitsverhältnisse grundsätzlich nach § 613a BGB mit ihren Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über. Ein Übergang darf nicht allein wegen des Inhaberwechsels als Kündigungsgrund verwendet werden.
Die Erwerberin plant zunächst dieselben Einsatzgebiete und Dienstzeiten. Vorgesehene Änderungen und ihre Gründe werden in Anlage 1 einzeln beschrieben. Beschäftigte können sich vor einer Entscheidung an Personalabteilung, Betriebsrat oder unabhängige Beratung wenden. Für den gesetzlichen Widerspruch gelten besondere Form- und Fristregeln; diese müssen im vollständigen Informationsschreiben korrekt erläutert werden.
Dieses Kurzbeispiel ist keine abschließende Unterrichtung nach § 613a BGB. Vor Versand müssen Identität des Erwerbers, Grund, Zeitpunkt, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen sowie geplante Maßnahmen konkret und richtig mitgeteilt werden. Fehlerhafte Information kann den Lauf der Widerspruchsfrist beeinflussen.