VEREINBARUNG ZUR ÄNDERUNG DES ARBEITSVERTRAGS
Arbeitgeber: Uferstern GmbH, Rostock Arbeitnehmerin: Johanna Paul, Rostock Wirksam ab: 1. Januar 2027
Die Parteien vereinbaren, dass die regelmäßige Wochenarbeitszeit von 40 auf 36 Stunden sinkt. Das monatliche Bruttogehalt wird ab dem Wirksamkeitsdatum auf 3.420 € angepasst. Die Verteilung erfolgt montags bis donnerstags nach dem Dienstplan. Urlaub wird entsprechend der tatsächlichen Arbeitstage pro Woche berechnet.
Alle übrigen Bestimmungen des Arbeitsvertrags vom 1. April 2024 bleiben unverändert. Überstunden bedürfen weiterhin der Anordnung und werden nach der bestehenden Regelung ausgeglichen. Betriebliche Altersversorgung, variable Vergütung und sonstige Leistungen werden in einer Anlage auf mögliche Folgen geprüft.
Diese Änderung ist einvernehmlich und gilt erst nach Unterzeichnung beider Parteien. Sie ist keine einseitige Weisung und keine Änderungskündigung. Gesetzliche Nachweispflichten, Mitbestimmung, Tarifbindung und mögliche Auswirkungen auf Teilzeitansprüche sind vor Umsetzung zu beachten.