VEREINBARUNG ZUR VERLEGUNG EINER VERSORGUNGSLEITUNG
Grundstückseigentümerin: Birgit Frank, Flurstück 51/2, Regensburg Netzbetreiber: Donau Energie Netz GmbH Leitung: unterirdisches Glasfaserkabel, Lageplan Anlage 1
Die Eigentümerin gestattet dem Netzbetreiber, die bezeichnete Leitung im 1,5 Meter breiten Korridor zu verlegen und für Wartung nach vorheriger Ankündigung zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist sofortiger Zugang zulässig; die Eigentümerin wird unverzüglich informiert.
Der Netzbetreiber trägt Bau- und Wiederherstellungskosten, dokumentiert den Zustand vor Beginn und beseitigt Schäden fachgerecht. Eine dauerhafte dingliche Sicherung wird nur nach gesonderter notarieller Vereinbarung und Grundbucheintragung bestellt.
Genehmigungen, Wegerecht, Entschädigung, Haftung, Leitungspläne, Rückbau und Rechte späterer Erwerber sind zu klären. Eine schuldrechtliche Gestattung bindet Dritte nicht zwingend und ersetzt keine öffentlich-rechtliche Genehmigung.