RICHTLINIE FÜR INTERNE MELDUNGEN
Unternehmen: Havelstern Anlagen GmbH, Potsdam Interne Meldestelle: unabhängige Compliance-Beauftragte Stand: 27. Oktober 2026
Beschäftigte und weitere berechtigte Personen können tatsächliche oder vermutete Rechtsverstöße über ein vertrauliches Onlineformular oder telefonisch melden. Die Meldestelle bestätigt den Eingang innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, prüft die Zuständigkeit und informiert über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen. Anonyme Meldungen werden nach Möglichkeit bearbeitet.
Die Identität der hinweisgebenden Person und betroffener Dritter wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang offengelegt. Repressalien wegen einer geschützten Meldung sind untersagt. Die Meldestelle dokumentiert Fälle sicher, löscht Daten nach den geltenden Aufbewahrungsregeln und trennt die Untersuchung von disziplinarischen Entscheidungen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt nur für seinen sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich; diese Richtlinie erweitert ihn nicht unbegrenzt. Externe Meldestellen und sonstige gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Beschäftigte werden über die Meldewege, Vertraulichkeit und Grenzen des Schutzes verständlich informiert.