VERTRAULICHER VERGLEICHSVORSCHLAG
Arbeitgeberin: Talblick Werkzeuge GmbH, Siegen Arbeitnehmer: Sven Roth, Olpe Bezug: Streit über Zielbonus 2025
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht schlägt die Arbeitgeberin vor, 2.400 € brutto als abschließende Zahlung auf den streitigen Bonus zu leisten. Die Zahlung erfolgt mit der nächsten Entgeltabrechnung, wenn der Arbeitnehmer den Vorschlag bis 10. November 2026 annimmt. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Abzüge werden gesetzlich vorgenommen.
Der Arbeitnehmer kann den Vorschlag mit eigener Beratung prüfen. Eine Einigung soll nur die bezeichnete Bonusforderung betreffen; Urlaubsansprüche, Zeugnisanspruch und sonstige nicht ausdrücklich benannte Rechte werden nicht automatisch erledigt. Eine Annahme bedarf einer klaren schriftlichen Erklärung.
Die englische Formel „without prejudice“ schafft in Deutschland kein allgemeines Beweis- oder Verhandlungsprivileg. Vertraulichkeit und prozessuale Verwertbarkeit richten sich nach deutschem Recht und den Umständen. Vor Versand sind Anspruchsgrundlage, Fälligkeit, Verjährung, Betriebsvereinbarung und die Reichweite eines möglichen Vergleichs zu prüfen.