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Vereinbarung zur Arbeitszeit und Ruhezeit

Dokumentiert regelmäßige Arbeitszeit, Mehrarbeit und Pausen ohne einen pauschalen Verzicht auf Schutzregeln.

Rechtsraum: Deutschland — Arbeitszeitgesetz

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

VEREINBARUNG ZUR ARBEITSZEIT

Arbeitgeber: Südtor Klinikservice GmbH, Leipzig Arbeitnehmerin: Pia Werner, Leipzig Geltung ab: 1. Dezember 2026

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 38 Stunden pro Woche und wird nach Dienstplan auf fünf Arbeitstage verteilt. Pausen und Ruhezeiten werden nach dem Arbeitszeitgesetz gewährt und im Dienstplan berücksichtigt. Mehrarbeit darf nur bei vorheriger Anordnung oder dokumentiertem Notfall erfolgen und wird durch Freizeit oder Vergütung nach der geltenden Regel ausgeglichen.

Die Beschäftigte erfasst Beginn, Ende und Pausen vollständig. Die Führungskraft kontrolliert Dienstpläne auf tägliche Höchstgrenzen und Ausgleichszeiträume. Abweichungen werden vorab mit Personalabteilung und, soweit erforderlich, Betriebsrat abgestimmt.

Diese Vereinbarung ist kein allgemeiner Verzicht auf das Arbeitszeitgesetz. Individuelle „opt-out“-Klauseln sind in Deutschland nicht pauschal zulässig; Ausnahmen setzen die jeweils einschlägige gesetzliche oder tarifliche Grundlage voraus. Branchenspezifische Sonderregeln und Bereitschaftsdienst werden vor Verwendung gesondert geprüft.

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