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Arbeitsvertrag mit Arbeit auf Abruf

Vereinbart feste Wochenstunden, Zeitfenster, Ankündigungsfrist und Bezahlung variabler Einsätze.

Rechtsraum: Deutschland — Arbeit auf Abruf nach TzBfG

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Wichtig: Dieses Muster dient ausschließlich der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor der Verwendung das für Ihren konkreten Rechtsraum und Sachverhalt geltende Recht, vorgeschriebene Formulare und Unterschriftsanforderungen.

ARBEITSVERTRAG MIT ARBEIT AUF ABRUF

Arbeitgeber: Stadtteilmarkt Elbe GmbH, Dresden Arbeitnehmerin: Mina Scholz, Dresden Beginn: 1. Dezember 2026

Die Arbeitnehmerin wird im Verkauf beschäftigt. Vereinbart sind mindestens 12 Stunden pro Woche und mindestens drei Stunden je Einsatz. Die Arbeitszeit wird innerhalb der vereinbarten Werktags-Zeitfenster nach betrieblichem Bedarf abgerufen. Ein Dienstplan wird grundsätzlich mindestens vier Tage vor dem Einsatz mitgeteilt; kurzfristige Änderungen bedürfen der Zustimmung.

Der Stundenlohn beträgt 15,20 € brutto. Jede geleistete Stunde wird erfasst und monatlich abgerechnet. Urlaub, Entgeltfortzahlung, Ruhezeiten und Zuschläge richten sich nach Gesetz und anwendbaren Vereinbarungen. Der Arbeitgeber führt eine nachvollziehbare Aufzeichnung der Abrufe und Arbeitszeiten.

Ein Vertrag ohne festgelegte Wochenarbeitszeit kann nach § 12 TzBfG dazu führen, dass gesetzlich 20 Wochenstunden als vereinbart gelten. Dieses Muster vermeidet eine unbegrenzte „zero-hours“-Klausel; Mindeststunden, tägliche Dauer und Abrufverfahren müssen klar festgelegt werden. Tarifvertragliche Abweichungen und die tatsächliche Dienstplanung sind gesondert zu prüfen.

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